Dein Event-Verleihservice im Raum Filderstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen MPRent Event- & Möbelverleih

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MPRent (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Event und Veranstaltungsequipment. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots, durch OnlineBuchung oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.

3. Mietdauer

Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit deren Rückgabe. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

4. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive/exklusive Mehrwertsteuer (je nach Darstellung).

  • Der Mietpreis ist vor oder bei Übergabe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  • Bei kurzfristigen Buchungen kann der Vermieter eine sofortige Zahlung verlangen.

  • Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.

5. Lieferung, Aufbau und Abholung

  • Liefer und Abholzeiten werden individuell vereinbart.

  • Verzögerungen, die der Mieter verursacht, können zusätzliche Kosten auslösen.

  • Der Mieter stellt sicher, dass der Lieferort frei zugänglich ist.

  • Aufbau und Abbau erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich:

  • die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln,

  • sie nur bestimmungsgemäß zu verwenden,

  • sie vor Witterungsschäden, Diebstahl und Beschädigung zu schützen,

  • Schäden oder Verluste unverzüglich zu melden.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit entstehen, außer bei nachweislicher Material oder Herstellungsfehlern.

7. Haftung, Schäden und Verletzungen

Der Vermieter haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Vermieter nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für Körper und Gesundheitsschäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, bleibt unberührt.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sachgemäß, standsicher und entsprechend ihrer Bestimmung zu verwenden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Unfälle, die durch

  • unsachgemäße Nutzung,

  • eigenmächtigen Umbau oder Veränderung,

  • fehlende Sicherung,

  • nicht ausreichende Beaufsichtigung,

  • oder durch äußere Einflüsse (z.B. Witterung, Alkohol, unsichere Veranstaltungsbedingungen) entstehen.

Der Mieter stellt sicher, dass die Nutzung der Mietgegenstände unter Beachtung aller Sicherheits und Unfallverhütungsvorschriften erfolgt. Für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung durch Gäste, Dritte oder Teilnehmer entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

8. Stornierung

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

  • Stornokosten:

    • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragswertes

    • 13–3 Tage vor Mietbeginn: 50 %

    • ab 48 Stunden vor Mietbeginn: 100 %

  • Bereits entstandene Kosten (z.B. Sonderbeschaffungen) werden vollständig berechnet.

9. Höhere Gewalt

Kann der Vermieter aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Krankheit, Lieferengpässe) nicht liefern, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

10. Eigentum

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

11. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.